Qualität eines Produkts (Gut oder Leistung) ist ein Sachverhalt.
Der Sachverhalt "Qualität" umfasst Beziehungen zwischen:
* Anforderungen auf der einen Seite.
* Entsprechungen auf der anderen Seite.
Der Sachverhalt "Qualität" hat mehrere Merkmale.
* Merkmale sind frei wählbar.
* Merkmale sind qualitativ.
Die Merkmale des Sachverhalts "Qualität" haben Ausprägungen.
* Ausprägungen sind quantitativ.
* Ausprägungen können bewertet / gemessen werden.
Die allseits belebte "Kundenzufriedenheit" kann als ein Merkmal von Qualität festgelegt werden.
Die allseits beliebte "Anzahl von Reklamationen" kann als Ausprägung von "Kundenzufriedenheit" gemessen / gezählt werden.
Kein Problem also mit Kundenzufriedenheit und Reklamationen im Zusammenhang mit Qualität.
Es lassen sich auch andere Merkmale des Sachverhalts Qualität festlegen und deren Ausprägung bewerten / messen. Nämlich die drei Merkmale und ihre Ausprägungen, die im Auftrag / in der Auftragsbestätigung üblicherweise aufgeschrieben sind und damit zwischen den beiden Seiten vertraglich vereinbart sind:
* Kosten des Produkts
* Termin der Lieferung des Produkts
* Eigenschaften des Produkts
Diese drei Merkmale sind immer richtig. Ihre Ausprägungen lassen sich problemlos messen / zählen. Auch dann, wenn die "Anzahl der Reklamationen" als Ausprägung des Merkmals "Kundenzufriedenheit" nichts aussagt.