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Donnerstag, 21. September 2017

Umweltmanagement - ISO 14001 - ist Compliancemanagement

Ich kann den vorangegangenen Beitrag mit dem Titel „Qualitätsmanagement ist Compliancemanagement“ für Umweltmanagement vollständig kopieren und /Qualität/ durch /Umwelt/ ersetzen.

Das sieht dann wie folgt aus:

Mit der Verpflichtung der Obersten Leitung auf Normabschnitte
5 Führung / 5.1 Führung und Verpflichtung / 5.1.a) bis 5.1.j)
der Internationalen Norm DIN EN ISO 14001:2015 unterwirft sich eine Organisation den Anforderungen dieser Norm. Diese Anforderungen bilden ein Regelwerk, welches Merkmale des Umweltmanagementsystems bestimmt.

Das Umweltmanagementsystem muss (!) in Übereinstimmung mit diesem Regelwerk so beschaffen sein, dass es nach Normabschnitt
10 Verbesserung / 10.3 Fortlaufenden Verbesserung
hinsichtlich seiner Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des unterzogen wird.

Damit ist Umweltmanagement nach den Anforderungen der Internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2015 nichts anderes als Compliancemanagement zu dieser Norm als Regelwerk. Die Anforderungen der Norm sind bindende Verpflichtungen der Organisation.

Den folgenden Teil des Beitrags kann man, wie gesagt im vorigen Beitrag lesen und die Substitution von /Qualität/ durch /Umwelt/ selbst im Kopf durchführen.

Ein Unterschied zwischen dem Umwelt- und dem Qualitätsmanagement besteht historisch gewachsen doch: In das Umweltmanagementsystem werden viele, sehr viele „bindende Verpflichtungen“ in Form von Gesetzen und Verordnungen als Gegenstand des Umweltmanagements aufgenommen [sh. Nationales Vorwort Änderungen i) in der Internationalen Norm DIN EN ISO 14001:2015]. Das ist Compliancemanagement im engeren Sinne: Die Konformität zu Recht und Gesetz herstellen und sichern.


Darüber hinaus ist Umweltmanagement offenbar das Management von technischen (stofflichen und energetischen Grenzwerten).

Qualitätsmanagement - ISO 9001 - ist Compliancemanagement

Mit der Verpflichtung der Obersten Leitung auf Normabschnitte
5 Führung / 5.1 Führung und Verpflichtung / 5.1.a) bis 5.1.j)
der Internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2015 unterwirft sich eine Organisation den Anforderungen dieser Norm. Diese Anforderungen bilden ein Regelwerk, welches Merkmale des Qualitätsmanagementsystems bestimmt.

Das Qualitätsmanagementsystem muss (!) in Übereinstimmung mit diesem Regelwerk so beschaffen sein, dass es nach Normabschnitt
10 Verbesserung / 10.3 Fortlaufenden Verbesserung
hinsichtlich seiner Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des unterzogen wird.

Damit ist Qualitätsmanagement nach den Anforderungen der Internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2015 nichts anderes als Compliancemanagement zu dieser Norm als Regelwerk. Die Anforderungen der Norm sind bindende Verpflichtungen der Organisation.

Damit ist ein System (das Qualitätsmanagementsystem) als Konzept und als Ideologie (!) installiert, welches die Optimierung des Sachverhalts der Qualität (sh. die Definition von Qualität in der Internationalen Norm DIN EN ISO 9000:2015) treibt.

• DIN EN ISO 9000:2015 Normtext Zitat:
||| „3.6.2 Qualität
Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale eines Objektes Anforderungen erfüllt.“

Getrieben wird über Anforderungen an das System, an den Prozess und an den Sachverhalt selbst in der Logik, dass das System den Prozess bestimmt und der Prozess das Ergebnis des zu managenden Sachverhalts bestimmt.

Treiber sind die Internationale Norm selbst, die sie generierenden und sponsornden Organisationen mit dem Heer von Auditoren, Autoren, Bloggern, Sachverständigen und Sachverhaltsverständigen.

Getriebene sind die Organisatoren.

Problem ist die Interpretation der Anforderungen der Internationalen Norm durch Betroffene und Beteiligte (s. o.) , die zu Praktiken der Umsetzung der Anforderungen der Norm führt, die sich mit kritische Prüfungen des Normtexts nicht recht(!)ferigen lässt.


Übrigens: Es gibt DAX Unternehmen, die Qualitätsrisiken (Risiken mit der Ursache Qualitätsmangel) in ihrem Risikobericht als Compliancerisiken kategorisieren, weil sie wegen vermeintlicher (?) Qualitätsmängel juristischen Sammelklagen mit hohem Streitwert ausgesetzt sind.

Dienstag, 29. September 2015

Diesel and other gates ...

… präsentiert auf der globalen Bühne der großen Unternehmen das klassische Zusammenspiel des Versagens von:
  • Compliance - mangelhaft: Gesetze / Regelungen nicht eingehalten
  • Governance - defizitär: Verantwortung nicht geklärt
  • Risk - inflationär: immaterieller und materieller Schaden möglich
Und auch das
  • 11. Gebot: "Du sollst Dich nicht erwischen lassen!"
wurde übertreten.





Bild: Screenshot eines Beitrags des koreanischen Fernsehsenders arirang am 01.10.2015.

Dienstag, 25. August 2015

SOX - Sarbanes Oxley Act of 2002

Gesetz zu Schutz der Schwachen (Zitat aus dem Gesetzestext):

"To protect investors by improving the accuracy and reliability of corporate disclosures made pursuant to the securities laws, and for other purposes"

Public Law 107 - 207; July 30, 2001; 107th Congress, US

Es gibt national und international Gesetze und Verordnungen, die dem Schutz von "schwachen" Interessierten (Shareholder oder Stakeholder) dienen. Diese Gesetze und Verordnungen sind oft Treiber für ein Risikomanagement. Dieses Risikomanagement soll sicherstellen, dass die Vorgaben der Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Letzten Endes ist dieses Risikomanagement ein Compliance Management.

Im Fall des US-amerikanischen SOX sind die Anleger (Shareholder) die Schwachen, die geschützt werden sollen.

Sarbanes-Oxley Act ist ein typisches Beispiel für einen gesetzlichen Treiber für Risikomanagement. Es wird ein "Wert" von einer "Interessensgruppe" unter gesetzlichen Schutz gestellt. Das Gesetz wird in einem (Risiko-) Managementsystem umgesetzt.


Dienstag, 7. Juli 2015

Compliance goes Mittelstand: ISO 19600:2014

Natürlich überrascht es nicht, dass nicht nur große (unternehmerische) Kapitalgesellschaften, sondern auch (vergleichsweise) kleinere (unternehmerische) Gesellschaften jeglicher Rechtsform sich in einem Zustand von „Compliance“ zu rechtlich relevanten Anforderungen jeglicher Art befinden sollen. Der Zustand „full compliance“ ist ein hehres Ziel und en Wert an sich. Er wird immer wieder karikiert durch die prominenten Fälle von (unschuldsvermuteter) „poor compliance“ als Gratwanderung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat, die bei den ganz Großen mit Rückstellungen und Zahlungen in Milliardenhöhe in den Medien sind.

Natürlich überrascht es nicht, dass sich die ISO auch dieses Sachverhalts „Compliance“ annimmt, und ihn zum zu managenden Gegenstand einer Managementnorm für alle macht. Die ISO nimmt den generischen Rahmen und die generischen Inhalte der neuen Revision von Managementsystemen. „Compliance“ steht inmitten des PDCA-Zyklus und die Organisation plant, setzt um, misst und verbessert in alter Tradition. Aktuell nicht als „Anforderungsnorm“ zur Zertifizierung gedacht, und damit kein Zertifikat, was - wenn es denn eines gäbe - nicht den Zustand von „full compliance“ zertifizieren würde, sondern nur die dokumentieren Aktivitäten, „Compliance“ zu managen.

Interessant ist das durchaus für den Teil der Managementsysteme, der regulativen Anforderungen aller Art enthält und bisher mit der Führung eines primitiven „Rechtskatasters“ gemanagt wird.

Dienstag, 2. Juni 2015

Governance, Risk & Compliance, GRC: III. Compliance

Der Sachverhalt ist in allen Unternehmen derselbe:
Verantwortung für Werte. Werte bewahren und mehren.

Das Management von Werten unterliegt sehr vielen Randbedingungen. Insbesondere gesetzliche und gesetzesähnliche Bedingungen schränken Entscheidungen und Handlungen des Managements von Werten ein. Mit einem Wert, der einen „verbrieft“ als Eigentum, gehört, darf man nicht alles tun. Mit einem Wert, der einen von einem Anderen „anvertraut“ worden ist, darf man nicht alles tun. Management von Compliance ist Management in Übereinstimmung mit relevanten Bedingungen:


Das Ziel ist: „full compliance“.

Governance, Risk & Compliance, GRC: II. Risk

Der Sachverhalt ist in allen Unternehmen derselbe:
Verantwortung für Werte. Werte bewahren und mehren.

Werten stehen Gefahren, gefährlichen Umständen gegenüber. Der aktuelle bestehende Wert ist gefährdet. Zukünftig geplante Werte sind gefährdet. Eine Gefahr kommt durch ein mögliches Ereignis auf einen Wert zur Wirkung. Ungewiss ist ob, dieses Ereignis eintritt. Die Wirkung ist Schaden durch Verlust von realen bereits bestehenden Werten oder von imaginären zukünftig geplanten Werten. Management von Risiko ist die Ungewissheit und die Auswirkung zu steuern:


Das Ziel ist: „managed risk“.

Governance, Risk & Compliance, GRC: I. Governance

Der Sachverhalt ist in allen Unternehmen derselbe:
Verantwortung für Werte. Werte bewahren und mehren.

Verantwortung für eigene und anvertraute Werte übernehmen durch Entscheiden und durch Handeln; durch Management von Werten. Durch Führen weiterer Personen, die in das Wertemanagement eingebunden sind. Durch Kontrolle dieser Führung. Durch Delegation von Verantwortung an weitere Personen. Durch Kontrolle dieser Delegation. Durch Anordnen von Maßnahmen. Durch Kontrolle dieser Anordnung. Für Erfolg und Misserfolg, für Gewinn und Verlust angemessen Rechenschaft tragen.


Das Ziel ist: „good governance“