Ich kann den vorangegangenen Beitrag mit dem Titel „Qualitätsmanagement
ist Compliancemanagement“ für Umweltmanagement vollständig kopieren und /Qualität/
durch /Umwelt/ ersetzen.
Das sieht dann wie folgt aus:
Mit der Verpflichtung der Obersten Leitung
auf Normabschnitte
5 Führung / 5.1 Führung und Verpflichtung /
5.1.a) bis 5.1.j)
der Internationalen
Norm DIN EN ISO 14001:2015 unterwirft sich eine Organisation den Anforderungen
dieser Norm. Diese Anforderungen bilden ein Regelwerk, welches Merkmale des Umweltmanagementsystems
bestimmt.
Das Umweltmanagementsystem
muss (!) in Übereinstimmung mit diesem Regelwerk so beschaffen sein, dass es
nach Normabschnitt
10 Verbesserung / 10.3 Fortlaufenden
Verbesserung
hinsichtlich seiner Eignung, Angemessenheit und
Wirksamkeit des unterzogen wird.
Damit ist Umweltmanagement nach den
Anforderungen der Internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2015 nichts anderes als
Compliancemanagement zu dieser Norm als Regelwerk. Die Anforderungen der Norm
sind bindende Verpflichtungen der Organisation.
Den folgenden Teil des Beitrags kann man, wie gesagt
im vorigen Beitrag lesen und die Substitution von /Qualität/ durch /Umwelt/
selbst im Kopf durchführen.
Ein Unterschied zwischen dem Umwelt- und dem Qualitätsmanagement
besteht historisch gewachsen doch: In das Umweltmanagementsystem werden viele,
sehr viele „bindende Verpflichtungen“ in Form von Gesetzen und Verordnungen als
Gegenstand des Umweltmanagements aufgenommen [sh. Nationales Vorwort Änderungen i) in der Internationalen
Norm DIN EN ISO 14001:2015]. Das ist Compliancemanagement im engeren Sinne: Die
Konformität zu Recht und Gesetz herstellen und sichern.
Darüber hinaus ist Umweltmanagement offenbar das
Management von technischen (stofflichen und energetischen Grenzwerten).