Donnerstag, 21. September 2017

Umweltmanagement - ISO 14001 - ist Compliancemanagement

Ich kann den vorangegangenen Beitrag mit dem Titel „Qualitätsmanagement ist Compliancemanagement“ für Umweltmanagement vollständig kopieren und /Qualität/ durch /Umwelt/ ersetzen.

Das sieht dann wie folgt aus:

Mit der Verpflichtung der Obersten Leitung auf Normabschnitte
5 Führung / 5.1 Führung und Verpflichtung / 5.1.a) bis 5.1.j)
der Internationalen Norm DIN EN ISO 14001:2015 unterwirft sich eine Organisation den Anforderungen dieser Norm. Diese Anforderungen bilden ein Regelwerk, welches Merkmale des Umweltmanagementsystems bestimmt.

Das Umweltmanagementsystem muss (!) in Übereinstimmung mit diesem Regelwerk so beschaffen sein, dass es nach Normabschnitt
10 Verbesserung / 10.3 Fortlaufenden Verbesserung
hinsichtlich seiner Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des unterzogen wird.

Damit ist Umweltmanagement nach den Anforderungen der Internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2015 nichts anderes als Compliancemanagement zu dieser Norm als Regelwerk. Die Anforderungen der Norm sind bindende Verpflichtungen der Organisation.

Den folgenden Teil des Beitrags kann man, wie gesagt im vorigen Beitrag lesen und die Substitution von /Qualität/ durch /Umwelt/ selbst im Kopf durchführen.

Ein Unterschied zwischen dem Umwelt- und dem Qualitätsmanagement besteht historisch gewachsen doch: In das Umweltmanagementsystem werden viele, sehr viele „bindende Verpflichtungen“ in Form von Gesetzen und Verordnungen als Gegenstand des Umweltmanagements aufgenommen [sh. Nationales Vorwort Änderungen i) in der Internationalen Norm DIN EN ISO 14001:2015]. Das ist Compliancemanagement im engeren Sinne: Die Konformität zu Recht und Gesetz herstellen und sichern.


Darüber hinaus ist Umweltmanagement offenbar das Management von technischen (stofflichen und energetischen Grenzwerten).