Donnerstag, 10. Dezember 2015

Bundeskabinett beschließt Aktionsplan Großprojekte - offensichtlich "Neuland"

In den Medien sowie auf der Webseite www.bmvi.de (Zugriff am 9.12.2015) wird Meldung vom 9.12.2015 über ein Papier mit dem Titel

„Aktionsplan der Bundesregierung
Aktionsplan Großprojekte“

verbreitet. Das Dokument - eine schnöde Datei "reformkommission-bau-grossprojekte-aktionsplan.pdf" auf Blanko-Papier (ok, pdf ist kein Papier ...) schreibt u. a. im Abschnitt

Zitat Anfang >>

"3. Risikomanagement und Erfassung vom Risiken im Haushalt"

"- Das Risikomanagement muss projektbezogen gestaltet sein und soll sich an der ISO 31000 und der DIN EN 31010 orientieren."

<< Zitat Ende

Es "muss gestaltet sein" und es "soll sich orientieren" steht da drin. Wenn damit gemeint ist, dass das bei Risikomanagement von Großprojekten mit öffentlicher Beteiligung nicht so war, dann kann ich das durchaus verstehen. Wobei ich mich über die Verbindlichkeit des "muss" und des "soll", was Beides in die Zukunft geht (ohne muss und soll), im Unverbindlichen gelassen verstehe.

Inhalt des Aktionsplans und seine Zusammenhänge des Inhalts mit der Realität bewegen sich auf allerniedrigster und schiefer Ebene. Meine Erasmus- und sonstigen Studenten hätten dafür als Zusammenfassung des ersten von drei Kurstagen Risikomanagement eine Ermahnung bekommen, ab sofort ihren Verstand zu nutzen. Nach meinen Kriterien ist dieser Plan kein Plan.

Ich kann nur hoffen, dass dieses Papier von einer beauftragten Marketing-Agentur geschrieben wurde und nicht von durchaus ehrenwerten Praktikanten oder gar von Beamten im höheren Dienst verfasst wurde. Auf jeden Fall ist es von Laien geschrieben. Es ist bei mir in der irreversiblen Ablage mit unendlicher Kapazität verschwunden.

Es gibt übrigens - wenn es den schon eine Norm sein soll - die Norm DIN EN (IEC) 62189:2013, und die ist näher an Projekten dran als die in diesem Papier zitieren Normen.

"Und er [Petrus] ging hinaus und weinte bitterlich." Lukas 22,62