Dienstag, 2. Juni 2015

Governance, Risk & Compliance, GRC: III. Compliance

Der Sachverhalt ist in allen Unternehmen derselbe:
Verantwortung für Werte. Werte bewahren und mehren.

Das Management von Werten unterliegt sehr vielen Randbedingungen. Insbesondere gesetzliche und gesetzesähnliche Bedingungen schränken Entscheidungen und Handlungen des Managements von Werten ein. Mit einem Wert, der einen „verbrieft“ als Eigentum, gehört, darf man nicht alles tun. Mit einem Wert, der einen von einem Anderen „anvertraut“ worden ist, darf man nicht alles tun. Management von Compliance ist Management in Übereinstimmung mit relevanten Bedingungen:


Das Ziel ist: „full compliance“.

Governance, Risk & Compliance, GRC: II. Risk

Der Sachverhalt ist in allen Unternehmen derselbe:
Verantwortung für Werte. Werte bewahren und mehren.

Werten stehen Gefahren, gefährlichen Umständen gegenüber. Der aktuelle bestehende Wert ist gefährdet. Zukünftig geplante Werte sind gefährdet. Eine Gefahr kommt durch ein mögliches Ereignis auf einen Wert zur Wirkung. Ungewiss ist ob, dieses Ereignis eintritt. Die Wirkung ist Schaden durch Verlust von realen bereits bestehenden Werten oder von imaginären zukünftig geplanten Werten. Management von Risiko ist die Ungewissheit und die Auswirkung zu steuern:


Das Ziel ist: „managed risk“.

Governance, Risk & Compliance, GRC: I. Governance

Der Sachverhalt ist in allen Unternehmen derselbe:
Verantwortung für Werte. Werte bewahren und mehren.

Verantwortung für eigene und anvertraute Werte übernehmen durch Entscheiden und durch Handeln; durch Management von Werten. Durch Führen weiterer Personen, die in das Wertemanagement eingebunden sind. Durch Kontrolle dieser Führung. Durch Delegation von Verantwortung an weitere Personen. Durch Kontrolle dieser Delegation. Durch Anordnen von Maßnahmen. Durch Kontrolle dieser Anordnung. Für Erfolg und Misserfolg, für Gewinn und Verlust angemessen Rechenschaft tragen.


Das Ziel ist: „good governance“