Freitag, 24. Februar 2023

Erneuerbare Energien - schwache Definition im EEG - relevant

Dies ist ein kurzer Artikel zum Thema Kommunika-tionsrisiken infolge unklarer oder fehlender Definitionen von Begriffen


Zum Thema "schwache" Definition und "starke" Kommunikation des Begriffs "Erneuerbare Energien".


Eine für das "Management von Energie" sehr relevante, da "gesetzlich vorgegebene" Definition steht im Erneuerbaren Energiegesetz:


Zitat Anfang >  


"Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist"

 

§ 1 Ziel des Gesetzes 

(1) Ziel dieses Gesetzes ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.

§ 3 Begriffsbestimmungen

21. „erneuerbare Energien“ 

a)   Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, 

b)   Windenergie, 

c)   solare Strahlungsenergie, 

d)   Geothermie, - 

e)   Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie,

 

> Ende Zitat

Mit dieser "schwachen Definition", die im Wesentlichen aus einer unvollständigen Aufzählung von Energieformen und Energieträgern besteht, werden nicht alle Kommunikationsrisiken zu diesen Begriffen ausgeräumt. Die Aufzählung nutzt keine eindeutige MINT-Terminologie. 

Zu beachten ist, daß die Definition von Biomasse sich auf gasförmige Stoffe bezieht und auf "biologisch abbaubare Anteile" von Haushalts- und Industrieabfällen.

Nachwachsende Biomasse, die aus der pflanzlichen Photosynthese entsteht, wie z. B. Holzpflanzen, Ölpflanzen, Zuckerpflanzen usw., sind hier nicht aufgeführt. Dazu gibt es immer wieder Diskussionen unter dem Stichwort "Biofuels", die unmittelbar oder bio-chemisch verändert als "KRAFT-STOFFE, BRENN-STOFFE, TREIB-STOFFE" genutzt werden könne.

Vielleicht hätten die Schreiberlinge dieses Gesetzes mal einen klassischen Deutschen Diplom-Ingenieur fragen sollen ... Es tut weh, so etwas lesen zu müssen !