Sonntag, 4. Oktober 2020

Immobilienrisikomanagement = Infrastrukturrisikomanagement

Vom Schweizer Architekten Le Corbusier (1887 -1965) stammt 1921 - vor 99 Jahren - die Aussage „Ein Haus ist eine Maschine zum Wohnen.“, die ich verallgemeinere auf „Ein Gebäude ist eine Immobilie für einen Zweck.“. Offensichtlich ist dann ein Wohngebäude eine Infrastruktur zum Wohnen, ein Lagergebäude eine Infrastruktur zum Lagern, ein Verwaltungsgebäude eine Infrastruktur zum Verwalten, ein Produktionsgebäude eine Infrastruktur zum Produzieren, usw. Diese Zweckgebäude sind nicht nur selbst eine Infrastruktur, sondern enthalten weitere zweckgemäße Infrastrukturen, wie eine Infrastruktur für Energie (Strom), eine Infrastruktur für Materie (Material), eine Infrastruktur für Mensch (Raum), eine Infrastruktur für Kommunikation (Information), usw.


In der Konsequenz dieser Analogie Immobilie = Infrastruktur ist Immobilienmanagement = Infrastrukturmanagement und Immobilienrisikomanagement = Infrastrukturrisikomanagement.

Das nimmt dem Immobilienrisikomanagement den Schrecken des Unbekannten, da Infrastrukturrisikomanagement eine gut beschriebene und gut bekannte Unterdisziplin sowohl des Risikomanagements und des Immobilienmanagements ist. Viele Konzepte des Immobilienrisikomanagements können vom Risikomanagement übernommen werden. Das gilt auch für Methoden und für Werkzeuge.

So ist in der Theorie klar und logisch, was in einem Infrastrukturrisikomanagement gemacht werden muss: Der Zweck der Infrastruktur muss gemäß Auftrag erfüllt werden und die Funktion der Infrastruktur muss gemäß Ablauf gewährleistet werden. Wobei in der Praxis an den aktuellen Beispielen in Deutschland von Schulgebäuden und Autobahnbrücken als Infrastrukturen die Unterschiede zwischen Anspruch und Wirklichkeit offensichtlich sind