Dienstag, 25. August 2015

Risikomanagementsoftware: 7. Workflow II

Die wesentliche Anforderung an Risikomanagementsoftware ist die, das Risikomanagement entsprechend den zutreffenden externen Anforderungen der Gesetze und Verordnungen, der Standards und Praktiken, so wie von internen geltenden Anforderungen der Risikopolitik, der Risikogrundsätze, des individuellen Systems und des zugehörigen Risikomanagementprozesses zu betreiben. Betreiben reicht von Unterstützen bis zu Entscheiden und handeln.

Sie ist minimal ein "assistierendes System", welches dem Risikomanager unterstützt. Die Risikomanagementsoftware gibt vor, wann, wer, was, wie zu entscheiden und zu handeln hat und gibt den "Workflow" vor. Die Risikomanagementsoftware folgt einem System (Systemsoftware) und nutzt Verfahren (Verfahrensoftware). In jedem Fall enthält Risikomanagementsoftware Prozesse der Kommunikation und der Dokumentation.

Sie ist maximal ein "autonomes System", welches selbsttätig entscheidet und handelt. Die Risikomanagementsoftware enthält entsprechende Kriterien zur Entscheidung und Handlung. Diese Kriterien können in der Software fest vorgegeben werden durch programmierte Limite und Optionen. Diese Kriterien können von der Software flexibel gelernt werden aus tatsächlichen gemanagten Risiken.

Das Grundproblem sowohl von assistierenden als auch von autonomen Systemen ist die Verortung von Verantwortung.

Diese Gedanken sind nicht begrenzt auf Risikomanagementsoftware, sondern gelten für jede Software, die Sachverhalte managt.