Donnerstag, 21. September 2017

Qualitätsmanagement - ISO 9001 - ist Compliancemanagement

Mit der Verpflichtung der Obersten Leitung auf Normabschnitte
5 Führung / 5.1 Führung und Verpflichtung / 5.1.a) bis 5.1.j)
der Internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2015 unterwirft sich eine Organisation den Anforderungen dieser Norm. Diese Anforderungen bilden ein Regelwerk, welches Merkmale des Qualitätsmanagementsystems bestimmt.

Das Qualitätsmanagementsystem muss (!) in Übereinstimmung mit diesem Regelwerk so beschaffen sein, dass es nach Normabschnitt
10 Verbesserung / 10.3 Fortlaufenden Verbesserung
hinsichtlich seiner Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des unterzogen wird.

Damit ist Qualitätsmanagement nach den Anforderungen der Internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2015 nichts anderes als Compliancemanagement zu dieser Norm als Regelwerk. Die Anforderungen der Norm sind bindende Verpflichtungen der Organisation.

Damit ist ein System (das Qualitätsmanagementsystem) als Konzept und als Ideologie (!) installiert, welches die Optimierung des Sachverhalts der Qualität (sh. die Definition von Qualität in der Internationalen Norm DIN EN ISO 9000:2015) treibt.

• DIN EN ISO 9000:2015 Normtext Zitat:
||| „3.6.2 Qualität
Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale eines Objektes Anforderungen erfüllt.“

Getrieben wird über Anforderungen an das System, an den Prozess und an den Sachverhalt selbst in der Logik, dass das System den Prozess bestimmt und der Prozess das Ergebnis des zu managenden Sachverhalts bestimmt.

Treiber sind die Internationale Norm selbst, die sie generierenden und sponsornden Organisationen mit dem Heer von Auditoren, Autoren, Bloggern, Sachverständigen und Sachverhaltsverständigen.

Getriebene sind die Organisatoren.

Problem ist die Interpretation der Anforderungen der Internationalen Norm durch Betroffene und Beteiligte (s. o.) , die zu Praktiken der Umsetzung der Anforderungen der Norm führt, die sich mit kritische Prüfungen des Normtexts nicht recht(!)ferigen lässt.


Übrigens: Es gibt DAX Unternehmen, die Qualitätsrisiken (Risiken mit der Ursache Qualitätsmangel) in ihrem Risikobericht als Compliancerisiken kategorisieren, weil sie wegen vermeintlicher (?) Qualitätsmängel juristischen Sammelklagen mit hohem Streitwert ausgesetzt sind.